Aufnahme

Die Aufnahme ins Gesellschaftsrecht steht grundsätzlich allen offen, welche die Voraussetzungen für die Erlangung des Schweizer Bürgerrechts erfüllen und ein geregeltes Einkommen haben.

Meist führt das Interesse an der Stadt Bern zur Bewerbung um die Aufnahme. Verwandtschaftliche oder freundschaftliche Beziehungen waren auch schon Auslöser für ein Beitrittsgesuch. Ausländerinnen und Ausländer, die ein Gesellschaftsmitglied heiraten, werden nach 5 Jahren vereinfacht eingebürgert. Heiratet eine Gesellschaftsangehörige einen Ausländer, erhalten die Kinder automatisch das Gesellschaftsrecht.

Wir haben Mitglieder jüdischen Glaubens aufgenommen. Parteizugehörigkeit spielen keine Rolle. Bevorzugt werden Familien mit Kindern, aber auch kinderlose Paare und alleinstehende Personen können beitreten.

Haben Sie Interesse? Die Präsidentin freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Susanne Kiener
susanne.kiener@schiffleuten-bern.ch