Die Waisenkommission besteht aus sieben Mitgliedern. Wählbar sind unter Vorbehalt von Art. 31 der Satzungen die Stimmberechtigten.
Die Kommission bestimmt ein Mitglied zum Vizepräsidenten oder Vizepräsidentin.
Die Waisenkommission ist der Gemeinderat und die gesetzliche Vormundschafts- und Sozialhilfebehörde der Gesellschaft.
Sie führt die Gesellschaft, plant und koordiniert ihre Tätigkeiten und vertritt sie gegen aussen.
Präsidentin der Gesellschaft und der Waisenkommission
Hostalenweg 154, 3037 Herrenschwanden
Tel 031 305 15 82 Mobile 079 436 60 83 susanne.kiener@schiffleuten-bern.ch
Stellvertreter der Präsidentin und Seckelmeister
Hausmattweg 7, 3074 Muri b. Bern
Tel 031 951 65 68 Mobile 079 328 23 23 andreas.lehmann@schiffleuten-bern.ch
Almosnerin und Amtsvormund
Breichtenstrasse 22, 3074 Muri b. Bern
Mobile 079 575 94 17 carole.vogt@schiffleuten-bern.ch
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