Die Gesellschaft 

zu Schiffleuten



Die Gesellschaft zu Schiffleuten ist eine der dreizehn bernischen Zünfte und Gesellschaften. Sie ist eine aus den Schiffern und Fischern entstandene Gesellschaft der Burgergemeinde Bern.

Die Gesellschaft zu Schiffleuten ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft gemäss kantonal-bernischem Gemeindegesetz und verfügt mit der Gemeindeversammlung (Grosses Bott), Gemeinderat (Waisenkommission) und Rechnungsprüfungskommission über dieselben Organe wie eine Einwohnergemeinde.

Die Gesellschaft stellt in erster Linie die Fürsorge- und Vormundschaftspflege sicher und sie unterstützt die Aus- und Weiterbildung ihrer Stubengenossinnen und Stubengenossen.

Die Waisenkommission

Der Gemeinderat, bzw. «die Waisenkommission» als Exekutive, zählt 7 Mitglieder. Der Name kommt davon her, dass sich die Gesellschaft gegenüber ihren Mitgliedern seit je her für Vormundschaft und Fürsorge als zuständig betrachtete.

Aus dieser freiwillig übernommenen Aufgabe wurde gegen Ende des 17. Jahrhunderts eine rechtliche Verpflichtung. Wahrscheinlich als erste von den Handwerksgesellschaften Berns stifteten im Juni 1342 die Fischer dem Niederen Spital am Klösterli zwei Pfründen, d. h. die Berechtigung, für ihre Armen zwei Betten benützen zu dürfen. Der Stiftungsbrief von 1342 ist noch vorhanden. Die zwei Pfründer wurden im Spital gratis betreut, verpflegt und gekleidet. Das Recht bestand weiter, als das Spital zuerst ins säkularisierte Predigerkloster und später ins Burgerspital am Bubenbergplatz verlegt wurde.

Noch bis ins letzte Viertel des 20. Jahrhunderts floss aus dieser Stiftung ein kleiner Geldbetrag zur Verteilung an bedürftige Gesellschaftsangehörige. Noch heute ist die Waisenkommission Vormundschafts- und Fürsorgebehörde für alle im Kanton Bern wohnhaften Gesellschaftsangehörigen.

Für die Mitglieder der Waisenkommission haben wir die traditionellen Funktionsbezeichnungen beibehalten: sie besteht aus Präsident, Stubenschreiber (Sekretär), Säckelmeister (Kassier und Vermögensverwalter), Almosner (Amtsvormund und Fürsorger), Stubenmeisterin (Verwalterin der Zunftstube) und einer Beisitzerin und einem Beisitzer. Alle Mitglieder üben ihre Tätigkeit im Milizsystem neben ihrem Beruf ehrenamtlich aus.

Das grosse Bott

Schon im Mittelalter waren die Stubengesellen verpflichtet, an den Versammlungen der Gesellschaft teilzunehmen. Standen wichtige Geschäfte an, wurde allen bei Bussandrohung «geboten», zum «Grossen Bott» auf der Stube zu erscheinen. Heute wird das Grosse Bott, die «Gemeindeversammlung» in der Regel zweimal im Jahr einberufen.


Es erlässt das Gemeinde-(Zunft-) und weitere Reglemente, wählt die Waisen- und Rechnungsprüfungskommission, beschliesst über Voranschlag, Rechnung und grössere Finanzgeschäfte, und kann Bewerberinnen und Bewerbern das Gesellschaftsrecht erteilen, falls sie vorgängig das Bürgerrecht der Burgergemeinde Bern erhalten haben. Am Grossen Bott nehmen regelmässig zwischen 20% und 30% der Stimmberechtigten teil.Nach dem Bott – wir haben in der Zunftstube an der Münstergasse 22 noch gerade Platz – gibt es ein Nachtessen.


Im Turnus werden alle zwei Jahre das Familienfest mit Ball und das Kinderfest durchgeführt. Im Sommer werden die Seniorinnen und Senioren zu einem Ausflug mit anschliessendem Zvieri eingeladen. Kurz nach Neujahr treffen sich die ältesten Gesellschaftsangehörigen im Burgerspital zu einem Mittagessen, das die Gesellschaft offeriert. Und jedes Jahr laden wir alle Mitglieder zu einem geselligen oder kulturellen Anlass ein.